vom K-TIPP an die Lufthansa
Guten Tag Frau Meier
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Lufthansa Service Team erlaube ich mir, mit einigen Fragen an Sie zu gelangen, die sich in erster Linie an Ihre Leiterin Kundenbeziehungen, Frau Margrit Wild, richten. Frau Wild war direkte Kontaktperson im vorliegenden Fall. Konkret geht es um Folgendes: K-Tipp-Leser René Kvartic ist
zusammen mit seiner Partnerin Carol Ann Garner am 12. April 2001 mit
Lufthansa LH 3755 und LH 4646 von Zürich via Frankfurt nach Manchester
geflogen. Die Flüge verliefen planmässig, doch kam das Gepäck von
Garner und Kvartic nie in Manchester an.
Die beiden haben das Gepäck
sogleich in Manchester als vermisst gemeldet. Die gleichentags erfolgte
Mitteilung von Lufthansa, man habe das Gepäck in Frankfurt gefunden und
werde es mit der nächsten Maschine nach Manchester schicken, erwies sich
als unzutreffend.
Nach der Rückkehr am 16. April
2001 meldeten Kvartic und Garner den Verlust des Koffers erneut, diesmal
in Zürich-Kloten. Sie reichten bei dieser Gelegenheit auch ein
Verlustformular mit detaillierter Aufstellung des Gepäck-Inhalts (Wert
total inkl. Koffer: Fr. 2563.-) ein. Lufthansa bezahlte ihnen für ihre
aus dem Gepäckverlust verursachten Umtriebe in Manchester eine Entschädigung
von Fr. 380.- aus.
Dann geschah einige Tage lang
nichts. Kvartic erkundigte sich daher telefonisch bei Lufthansa in Zürich
nach dem Stand der Dinge. Dabei stellte sich heraus, dass Lufthansa
offenbar das von Garner und Kvartic am 16. April eingereichte
Verlustformular nicht auffinden konnte. Kvartic und Garner hatten erneut
ein Verlustformular auszufüllen; sie stellten dieses am 25. April der
Lufthansa per Fax zu.
Am 26. April verlangten Garner und
Kvartic schriftlich von Lufthansa eine Entschädigung im Umfang von 50
Prozent der von ihnen aufgelisteten effektiven Schadenssumme. Sie stützten
sich dabei auf die Ausführungen der Lufthansa im Info-Blatt «Zu Ihrer
Information», wonach es üblich ist, «dass Lufthansa Ihnen 50 % der
Ersatzbeschaffungen ersetzt». Zugleich forderten Garner und Kvartic
angesichts der Tatsache, dass seit dem Verlust des Koffers bereits zwei
Wochen vergangen waren, von Lufthansa eine Stellungnahme bis zum 30.
April.
Weil sich Lufthansa bis zu diesem
Zeitpunkt nicht bei ihnen meldete, rief Kvartic seinerseits am 2. Mai bei
Lufthansa an, weil er endlich wissen wollte, wie es um das verlorene Gepäck
bzw. um den Schadenersatz steht. Das Gespräch, das er dazu mit Frau Wild
geführt hat, bezeichnet Kvartic als unerspriesslich. Eine Antwort habe er
damals nicht erhalten.
Am vergangen Samstag erhielten René
Kvartic und Carol Ann Garner schliesslich ein von Margrit Wild
mitunterzeichnetes Schreiben mit Datum vom 4. Mai. Darin werden sie unter
anderem darüber orientiert, dass Lufthansa einen Schadenersatz von Fr.
720.- zahle; abzüglich der Vorschusszahlung von Fr. 380.- hätten Kvartic
und Garner also noch Fr. 340.- zu erwarten. Für die Restforderung sollten
sie sich mit ihrer privaten Versicherung in Verbindung setzen.
Über ihre Erlebnisse mit
Lufthansa und das erwähnte Schreiben vom 4. Mai sind René Kvartic und
Carol Ann Garner gar nicht glücklich. Sie haben sich deshalb an den
K-Tipp gewandt. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang nun folgende
Fragen unterbreiten:
1. Weshalb mussten Carol Ann Garner und René
Kvartic eine detaillierte Aufstellung des Gepäck-Inhalts inklusive
Wertangaben machen, wenn sich der Schadenersatz ohnehin nach Gewicht
bemisst?
-
Das Gepäck wird anhand der Inhaltsliste weltweit gesucht. Die Angaben
sind vor allem wichtig, wenn z.B. der Gepäckanhänger nicht mehr
vorhanden ist und das Gepäck nur aufgrund des Inhalts dem Eigentümer
zugeordnet werden kann.
Ist
der Wert des Inhalts geringer als die Höchsthaftung, wird diese Summe
vergütet.
2. Weshalb schreibt Lufthansa im Info-Blatt «Zu Ihrer Information», sie bezahle üblicherweise 50 Prozent der Ersatzbeschaffungen, wenn nicht der effektive Wert des verlorenen Gepäcks, sondern bloss dessen Gewicht ausschlaggebend für die Bemessung der Schadenersatzsumme ist? - Ersatzbeschaffungen
beziehen sich auf den Fall, wo das Gepäck innerhalb 2-3 Tagen
wiedergefunden wird und der Passagier sich für diese Zeit mit dem Nötigsten
eindecken muss.
- Erst
im Falle eines Totalverlustes wird der Schaden im Rahmen der Haftung
reguliert (Gewicht)
3. Falls sich die Angaben im Info-Blatt «Zu Ihrer Information» nicht auf Ersatzbeschaffungen für das gesamte verlorene Gepäck beziehen, sondern nur auf Einkäufe der wichtigsten Not-Utensilien am Reiseziel: Weshalb bezahlt Lufthansa bloss 50 Prozent der Ersatzbeschaffungen? - Nötigste
Toilettenartikel und Wäsche werden 100% vergütet, Kleidung zu 50%
- jedoch
immer im Rahmen der Haftung.
4. Sollte Lufthansa die erwähnte Passage im Info-Blatt «Zu Ihrer Information» nicht so formulieren, dass keine Missverständnisse über die Interpretation entstehen können? - Richtig, wir geben den Hinweis gerne weiter
5. Weshalb zieht Lufthansa die für Umtriebe in Manchester an Garner und Kvartic ausbezahlten Fr. 380.- von der gewährten Schadenersatzsumme ab? Hätte Lufthansa die Fr. 380.- auch wieder zurück gefordert, wenn der Koffer gefunden worden wäre? - Nein, diese Auslagen werden auch bei
Wiederauffinden des Koffers nie zurück- verlangt, werden jedoch im Falle
eines Totalverlustes an die Höchsthaftung angerechnet.
6. Kvartic und Garner vertreten den Standpunkt, dass ihnen als Ersatz für Koffer und Inhalt lediglich Fr. 340.- bleiben; die für Fr. 380.- in Manchester unfreiwillig und absichtlich preisgünstig erworbenen Not-Utensilien kann man nach ihrer Ansicht nicht als Ersatz für den Kofferinhalt werten. Die Fr. 340.- sind aber weit entfernt vom tatsächlich erlittenen Verlust von Fr. 2563.-; selbst ein Schadenersatz von Fr. 720.- läge noch deutlich unter dem effektiv erlittenen Verlust. Haben Garner und Kvartic, die ja keinerlei Schuld am Gepäckverlust trifft, nach Ansicht von Lufthansa einfach Pech gehabt? - wir
bedauern, Ja. – (Verlustrate liegt bei 0,1 %).
7. Falls Nein: Wie und durch wen sollen Garner und Kvartic ihren Verlust denn ersetzt erhalten? - Durch private Versicherung evtl. über
Kreditkarte, falls Ticket damit bezahlt.
8. Empfiehlt Lufthansa in Fällen wie dem vorliegenden den Betroffen immer, sich für die Restforderung an Ihre private Versicherung zu wenden? Oder tut sie das nur in jenen Fällen, in denen sie davon ausgeht, dass die Betroffenen über eine solche Versicherung verfügen? - Wir, oder das Reisebüro empfehlen dies grundsätzlich,
da oft Versicherungen über Kreditkarte oder
evtl. eine Deckung über Hausratversicherung besteht.
9. Was hat Lufthansa konkret unternommen, um das Gepäck von Garner und Kvartic zu finden? - Weltweite Suche über zentrale Gepäckabteilung in
FRA auf dem ganzen Netz sowie bei anderen Fluggesellschaften
10. Dauert die Suche weiter an? - Ja
11. Wie lange sucht Lufthansa
aktiv nach verlorenem Gepäck ihrer Passagiere?
- 3 Monate
12. Weshalb hat Lufthansa Carol Ann Garner und René Kvartic nie mitgeteilt, wie lange die Suche nach ihrem Gepäck maximal dauert und wann sie Schadenersatz erhalten? - Haben dies mündlich Frau Garner telefonisch mitgeteilt |