Der Tipp

K-TIPP     NR.3   13. Februar 2013

 

1600 Franken für Noteinkäufe
Verspätetes Gepäck: Air Berlin entschädigt Kundin erst nach Intervention des K-Tipp voll

Warten Passagiere bei der Ankunft vergeblich auf ihren Koffer, muss die Airline die wichtigsten Anschaffungen bis 1600 Franken übernehmen.
Regula Fässler (Name geändert) aus Scherzingen TG Rog letzten Sommer mit Air Berlin von Zürich nach Stockholm. Auf ihren Koffer wartete sie am Ziel vergeblich. Sie füllte ein Formular für verlorenes Gepäck aus und fuhr weiter nach Herräng. In diesem kleinen Dorf ll0 Kilometer nördlich von Stockholm besuchte sie ein fünftägiges Tanzlager. Nach der Ankunft deckte sich Fässler mit den nötigsten Dingen ein: Sie kaufte Unterwäsche, zwei T- Shirts, eine Trainings- und eine Freizeithose, Leggings sowie Hygieneartikel. Und in einem Secondhand-Laden noch ein Handtuch, einen Leinenschlafsack und wenige Kleidungsstücke für die Abendveranstaltungen. Die Kosten: 766 Franken. Ihr Koffer erreichte sein Ziel erst nach vier Tagen. Zurück in der Schweiz, schickte Fässler sämtliche Quittungen an Air Berlin. Gut vier Monate später erhielt sie nur gerade knapp 200 Franken pauschal als «maximale Erstattungssumme für Noteinkaufe». Sie reklamierte vergeblich.
Fakt ist: Laut dem Montrealer Luftrechtsabkommen müssen Airlines bis zu 1600 Franken zahlen, wenn sie einen Koffer
verspätet oder gar nicht mehr liefern (siehe Kasten). Das Abkommen gilt auch in der Schweiz und in Europa.
Nach Intervention des K-Tipp überwies Air Berlin auch noch die restlichen 566 Franken.

Das haben Passagiere zugut

Rund einer von hundert Koffern, die an einem Flughafen aufgegeben werden, kommt am Zielort verspätet oder gar nicht an. Im Durchschnitt ist das ein Koffer pro Flug. Wichtig: Um allfällige Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft abzusichern, sollte man Flugticket und Gepäckquittung aufbewahren.
Das gilt für verspätetes Gepäck:
• Vermisste Koffer muss man der Fluggesellschaft innert 21 Tagen ab Gepäckaufgabe schriftlich melden. Am besten
füllt man gleich am Flughafen eine Verlustmeldung aus.
• Wer eine Gepäckversicherung abgeschlossen hat, sollte den Verlust seiner Versicherung melden.
• Der Anspruch auf Entschädigung beläuft sich auf maximal 1600 Franken. Teilen sich zwei Personen einen Koffer, gilt diese Entschädigungssumme laut europäischem Gerichtshof pro Person. Allerdings gilt: Nur das Notwendigste anschaffen, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen. Wer beispielsweise sein Velo für die Sportferien vermisst, kann
nicht gleich ein neues kaufen - denn ein Velo kann man auch mieten.
• Quittungen der Einkäufe aufbewahren und vor dem Einsenden an die Fluggesellschaft kopieren.

Das gilt bei verlorenem Gepäck:
• Gepäck gilt als verloren, wenn es 21 Tage nach geplanter Ankunft noch immer nicht angekommen ist oder die Fluggesellschaft den Verlust vorher meldet.
• Für das verlorene Gepäck muss die Fluggesellschaft den Passagier mit bis zu 1600 Franken entschädigen, wenn der Passagier die Forderung innert sieben Tagen stellt - also spätestens 28 Tage nach nicht erfolgter Ankunft.
• Ist der Inhalt eines Gepäckstückes mehr als 1600 Franken wert, sollte der Abschluss einer privaten Reisegepäck-
Versicherung geprüft werden.


K-Tipp Nr. 3 13. Februar 2013